Klasse AM
Kein Vorbesitz, (Einschluß: Keine), 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder, zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige
Kleinkrafträder, Leichtkraftfahrzeuge.
Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
- Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
- Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.
- Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
- Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne
Batterie)
Klasse A1
Kein Vorbesitz, (Einschluß: AM), ab 16 Jahre
Leichtkrafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.
Klasse B196
Vorbesitz: Klasse B, min. 5 Jahre Führerscheinbesitz, Mindestalter 25 Jahre
Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, 11 kW
Voraussetzung min. 10 Fahrstunden a 45 Minuten, 4 x 90 Min. Theorieunterricht. Fahrerlaubnis
wird ohne Prüfung erteilt (Passfoto erforderlich)
Klasse A2
Kein Vorbesitz, (Einschluß: A1 und AM), ab 18 Jahre
Mittelschwere Krafträder
Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für
“Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
Klasse A
(Einschluß: A1, A2, AM)
Mindestalter:
- Krafträder: 24 (Direkteinstieg)
- bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge:21
Schwere Krafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftrad über 45 km/h bbH
- über 35 kW Motorleistung
- Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
Kraftfahrzeuge
- Motorleistung mehr als 15 kW
- Hubraum mehr als 50 ccm
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer
praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge
der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.